Schaukasten


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Bitte beachtet die wichtigen Informationen in Aktuelles!


Wasser- und Gartendurchgänge

Bitte habt Verständnis - Die Wasser- und Gartendurchgänge starten jeweils ab 9 Uhr und sind bis mittags geplant. Jeder Garten wird besucht, es können Gespräche stattfinden oder Probleme beim Wasser auftreten. Somit dürfte wohl jedem klar sein, dass wir nicht in jedem Garten um 9 Uhr sein können und Punkt 12 Uhr fertig sind. 

Bei dem Wasserdurchgang im Herbst wird die Wasseruhr von den Wasserobleuten abgelesen. Erst danach bitte die Wasseruhr ausbauen und den Wasserhahn auf lassen. Die Leitungen sollten auf jeden Fall leer sein, ansonsten lauft ihr Gefahr dass diese bei Frost platzen. Im Frühjahr vor dem Wasseranstelltermin die Wasseruhr wieder einbauen.


Gemeinschaftsarbeit

Für das Gartenjahr 2025 wurden 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit angesetzt. Treffpunkt ist um 9 Uhr am Vereinsheim. Gemeinschaftsarbeiten werden nur von den Koppelobleuten verteilt. Es bestimmt niemand selbst, was gemacht wird!


Hecken (Vereinsinnenhecken):

Die Hecken dürfen eine Höhe von 120 cm nicht überschreiten. Zur Zeit wird eine Höhe 150 cm für Innenhecken und 180 cm nur für Vereinsaußenhecken von der Stadt, dem Amt Schrevenborn und dem Verein geduldet.

Sollten die Hecken im Zeitraum Oktober bis Februar nicht gekürzt sein, wird jedes Versäumnis mit einer Abmahnung geahndet und es wird eine neue Frist gesetzt. Sollte es zu einer zweiten Abmahnung mit neuer Frist kommen und erneut kein Heckenschnitt erfolgt, kommt es zur Kündigung.
Bei Rückfragen bitte den Vorstand ansprechen.

Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) besteht für den Heckenschnitt ein Verbot

vom 01. März bis zum 30. September

Hecken abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder ganz zu beseitigen.

Erster Rückschnitt erfolgt bitte nicht vor dem 24.06. des laufenden Jahres, zweiter Heckenschnitt erfolgt ab Mitte September bis Ende Februar.
Außerdem bitte regelmäßig
vor den Hecken den Rasen mähen bzw. die Wege von Wildkräutern säubern. Der Verein wurde bereits mehrmals durch Mitarbeiter der Stadt und dem Amt Schrevenborn hierauf hingewiesen insbesonders auf die Heckenhöhe.

Sollten diese Vorschriften seitens der Pächterinnen und Pächter nicht eingehalten werden, müssen die Pächterinnen und Pächter mit rechtlichen Konseqenzen seitens des Vorstandes rechnen. Vielen Dank - Der Vorstand


Bundesnaturschutzgesetz §39 Art. (5) 2.

Info vom BUND SH zu Baum und Heckenschnitt



DON`T FEED RATS!!!

Einige von euch haben in ihren Gärten Ratten gesichtet. Damit wir hier keine Rattenplage ran züchten, bitten wir euch, folgende Maßnahmen einzuhalten: 

  • Keinen Müll im Garten lagern - auch nicht in den Lauben.
  • Keine Lebensmittelabfälle auf den Kompost werfen
  • Heruntergefallenes Obst und Gemüse zeitnah aufheben und entsorgen
  • Möglichst keine Wildtiere füttern und Vogelfutterhäuschen am besten hängend an Bäumen platzieren.
  • Nahrungsmittel in den Lauben luftdicht verschließen.
  • Versteckmöglichkeiten reduzieren. 

Wichtig bitte: die Ratten nicht mit Gift bekämpfen! Der Kleingartenverein befindet sich in einem Naturschutzgebiet und vergiftete Ratten schädigen das Naturschutzgebiet, da andere Tiere diese fressen und ebenfalls daran sterben. Wir bekommen dann mächtig Ärger mit dem Naturschutzamt! 

Um Ratten zu vertreiben gibt es freundlichere Alternativen: 

  • Pfefferminzöl oder Essig auf den Wegen sprühen oder Tücher tränken und aufhängen
  • Bewegungsmelder mit Licht
  • Ultraschallgeräte
  • Benutztes Katzenstreu verteilen
  • Komposter regelmäßig umverteilen 

Ratten kann man nie ganz vermeiden. Es werden immer mal wieder vereinzelt welche auftauchen, denn Ratten gehören auch zum Ökosystem. Wir Kleingärtner können aber versuchen, dass es nicht zu einer Plage kommt und die Ratten sich ungehindert vermehren.

Der Vorstand

Hier geht es zu den Infos der Stadt Kiel.


Befahren der Hauptwege

Bitte beachtet die aktuelle Information - hier pdf.

Schrittgeschwindigkeit bei Anfahrt mit dem Auto beachten. Durch den vermehrten Fahrrad-/Fußgängerverkehr haben wir am Tor zum großen Parkplatz zwei Verkehrsspiegel  angebracht. 

Durch diese sollte es uns gelingen, beim Verlassen des Gartengeländes den heran nahenden Verkehr von rechts oder links rechtzeitig zu erkennen.


Infos und Gesetze zum Kleingartenwesen:

Bericht der Landesregierung zum Kleingartenwesen mit Bundeskleingartengesetz

Bundesnaturschutzgesetz (§ 39)

2024 Immo Kiel, Neuausrichtung des Kieler Kleingartenwesens - hier

Umweltbundesamt: Lagerfeuer – Sicherheit geht vor

2023 Niederschrift Nr. 1 des Kleingartenbeirats- hier

2019 Diskussionsrunde in Kiel, Stadt kommt Kleingärtnern entgegen - hier



Wind und Stürme

Bitte schaut in eure Gärten, ob sich nichts losreißen kann oder vom Sturm weggetragen wird und damit eventuell Menschen verletzt oder Sachen beschädigt. Wer ein Trampolin besitzt, muss ebenfalls dafür sorgen, dass dieses fest im Boden verankert ist und das Sicherheitsnetz/Sprungmatte ab sind. Gerade bei schwerem Sturm oder Orkanböen sollte es abgebaut und sicher verstaut werden!
Wichtig! Wer dies nicht tut und es kommt zu Schäden, kann dafür haftbar gemacht werden. Deshalb bitte im Sinne aller Gartenmitglieder:
Schaut in eure Gärten und sichert alles nochmals rechtzeitig ab.
Liebe Grüße
Anne Wilhelm 
1.Vorsitzende / Anna Schulz. 2.Vorsitzende



Kündigung Vorgehensweise - hier pdf-Datei


Konflikte und Beschwerden  - hier pdf-Datei


Kontaktadressen

Um weiterhin mit euch allen in Kontakt zu bleiben, ist es wichtig dem Vorstand eure aktuellen Telefonnummern, Email-Adressen und Anschriften mitzuteilen. Wenn ihr umgezogen seid, vergesst uns dies bitte nicht mitzuteilen. Nur so können wir alle Wichtigen Informationen kommunizieren. Bitte per EMail oder SMS.


Hier finden Sie die Preisliste der Kompostieranlage Mönkeberg.

Nicht kompostierbare Abschnitte dürfen, aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung, nicht mehr einfach verbrannt werden.

Kompostierungsanlage Hasselfelde - hier / Preisliste - hier




Wir sind dabei!

Vereinsbeschlüsse

Ergebnis der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 20.05.2023:

Der Verein bleibt weiterhin Mitglied im Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V., Holstenstr. 88-90, 24103 Kiel, E-Mail: info@kv-gaerten.de,  Telefon: +4943192459, Öffnungszeiten Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

Unser Kleingärtnerverein Mönkeberg e.V. gehört nicht zu Kiel sondern zum Kreis Plön. Der Kreisverband ist eine Interessenvertretung der Kleingärtnervereine Kiel gegenüber der Stadtverwaltung Kiel, steht den Kieler Vereinen beratend zur Seite und kann die Interessen gegenüber Dritten vertreten. 


Bitte reicht eine Kopie eurer Laubenversicherung an den Vorstand weiter.


Unser Versicherungspartner für die Laubenversicherung:
 

Württembergische Versicherung
Generalagentur Joachim Heinrich
Hauptstr. 11 A, 24626 Groß Kummerfeld
Telefon: 04393 - 97 26 01
Telefax: 04393 - 97 26 02
Mobil : 0171 – 70 86 512


E-Mail: joachim.heinrich@wuerttembergische.de
 
Gerne können Sie sich bei allen Versicherungsfragen vertrauensvoll an die Agentur wenden. Bei Schadensangelegenheiten bitte mit dem Schadensformulular (
->hier) unseren Versicherungspartner informieren.
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Joachim Heinrich

Merkblatt Laubenversicherung


Anmeldung Laubenversicherung



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Sie erhalten 30 % Rabatt auf unsere Tarifprämie in den Versicherungssparten Hausrat-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Rechtschutzversicherungen.
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Neue Gartenfreunde brauchen ab sofort eine Laubenversicherung laut Vorstandsbeschluß vom 30.03.2019.

Für alle anderen Vereinsmitglieder mit Lauben wird nach einer Satzungsänderung zur Jahresmitgliederversammlung 2020 eine Versicherungspflicht bei einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitgliedern beschlossen. Diese Laubenversicherung wird über dem Verein abgeschlossen der auch die Versicherungsprämie einzieht. Bezahlen kann man durch Überweisung auf das Vereinskonto! Im Schadensfall wird die Versicherungssumme dem Vereinskonto gutgeschrieben und dem Versicherungsnehmer ausgezahlt. Im Brandfall wird ein Teil ausgezahlt und der andere Teil nach dem Aufräumen des Schadensortes ausgezahlt, wie es bei jeder anderen Laubenversicherung auch ist.

Warum dieses!!!! Wie in jüngster Vergangenheit geschehen, blieb der Verein nach einem Brandschaden auf den Entsorgungskosten sitzen, da der Pächter keine Versicherung hatte und Insolvent war. Bitte unterstützt den Vorstand in dieser Sache, weil es unser aller Geld ist. Hat ein Gartenfreund eine Versicherung und ist damit zufrieden braucht er selbstverständlich keine neue Versicherung abschließen.


Ergebnis der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 10.12.2016:

Es wurde mehrstimmig beschlossen: Erhöhung der Pacht von 0,13 Euro auf 0,20 Euro. Diese Erhöhung kam zustande, da das Amt für Immobilienwirtschaft (unser Verpächter) für unseren Verein einen neuen Pachtvertrag mit sämtlichen Quadratmetern ausgestellt hat.



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